Das Grundbuchamt befindet sich im 3. Stock des Gebäudes Hauptstrasse 51, 9434 Au. Der Eingang befindet sich an Seite zur Hauptstrasse.
Das Grundbuchamt befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aufgaben:
- Führung des Grundbuches
- Beratung / Vorbereitung von Verträgen mit Grundstücken
- Beurkundung von Verträgen mit Grundstücken
- Pfandrechte / Hypotheken
- Dienstbarkeiten / Vormerkungen
- Vereinigung / Teilung von Grundstücken
- Koordination der amtlichen Grundstückschätzungen im Auftrag des kantonalen Steueramtes sowie der kantonalen Gebäudeversicherung (GVSG)
weiterführende Informationen:
AHV-Nummer für Personendaten im Grundbuch
Ab 1. Januar 2023 müssen alle Grundbuchämter schweizweit auf Grund der geänderten Grundbuchverordnung die AHV-Nummer von natürlichen Personen erheben. Der Bund wird ab dem Jahr 2024 für berechtigte Behörden einen nationalen Grundstücksuchdienst betreiben. Die AHV-Nummer dient zur systematischen Identifizierung von Personen im Grundbuch. Dadurch kann eine berechtigte Behörde künftig zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt.
Seit 1. Januar 2023 ist jedem Grundbuchbeleg ein Dokument mit Angabe der AHV-Nummer beizulegen.
Sämtliche natürlichen Personen, die Partei in einem Grundbuchgeschäft sind, müssen daher dem Grundbuchamt Au-Berneck neu mit der Vertragsanmeldung eine Kopie (bitte keine Handyfotos) des AHV-Ausweises oder der Krankenversicherungskarte, und zwar von der Vorder- und Rückseite, per E-Mail oder Post einreichen.
Besten Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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