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Schlichtungsstelle, Vermittleramt

Der Zivilprozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert CHF 30'000 übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig. Der Vermittler und sein Stellvertreter werden durch das Kreisgericht gewählt.

Das Vermittleramt Rheintal ist seit 1. Juni 2021 für sämtliche Gemeinden im Rheintal zuständig und befindet sich in den Räumlichkeiten des Rathauses Gemeinde Marbach, Obergasse 4, 9437 Marbach.


Vermittlerin des Vermittleramtes Rheintal ist:
Sabine Flachsmann
Vermittleramt Rheintal
Obergasse 4, Postfach
9437 Marbach
Tel. 058 229 63 80
eMail: sabine.flachsmann@sg.ch
Öffnungszeiten: Keine ordentlichen Öffnungszeiten (nach Bedarf und Abmachung).

Vermittler-Stellvertreter sind:
- Erwin Frei, Hinterforst
- Janojan Thambirajah, Marbach

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