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Reglement für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen und Zustimmungen
10. April 2024
Am 11. Dezember 2023 genehmigte der Gemeinderat das «Reglement für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen» der Politischen Gemeinde Au, mit dem er die hoheitlichen Befugnisse im Versicherungsbereich dem Verein «Versicherungspool Rheintal» übertrug. Mit gleichem Beschluss genehmigte er als zuständiges Organ der Mitgliedgemeinde die Vereinsbeitritte insbesondere folgender Zweckverbände und Vereine: Kehrichtverwertung Rheintal, Abwasserwerk Rosenbergsau, Wasserwerk Mittelrheintal sowie Regionaler Bevölkerungsschutz Rheintal. Der Gemeinderat unterstellte das Reglement sowie die zustimmenden Beschlüsse gleichzeitig dem fakultativen Referendum.

Das fakultative Referendum wurde regional koordiniert vom 18. Januar 2024 bis 26. Februar 2024 durchgeführt. Nachdem innert der Referendumsfrist kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben das Reglement und die Zustimmungsbeschlüsse zum Vereinsbeitritt von Zweckverbänden und Vereinen Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Reglement ist per 27. Februar 2024 in Kraft getreten.

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