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Reduktion Förderbeitrag für Erdsondenbohrungen bis zur Aufhebung Ende 2026
14. August 2024

Reduktion Förderbeitrag für Erdsondenbohrungen bis zur Aufhebung Ende 2026

Der Gemeinderat Au hat beschlossen, die Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträge vom 22. Januar 2008 bezüglich dem Ergänzungsbeitrag für Erdsonden-Bohrungen wie folgt anzupassen:

Beitrag: CHF 4'000 pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31.12.2024;

Beitrag: CHF 3'000 pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31.12.2025;

Beitrag: CHF 2'000 pro Gebäude (unabhängig von der Bohrtiefe) bis 31.12.2026;

Keinen Beitrag mehr ab 1. Januar 2027. Der kommunale Beitrag ist eine Ergänzung zum Beitrag der kantonalen Fördermassnahme «Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen». Die entsprechende Förderzusage ist Voraussetzung für den kommunalen Ergänzungsbeitrag. Für die Gewährung des Ergänzungsbeitrags ist das Datum der Bohrung massgebend. Das Anrecht (im Rahmen der Förderrichtlinie) auf den Beitrag ist ab diesem Datum maximal ein Jahr lang gültig. Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung (bauverwaltung@au.ch, Tel. 058 228 62 80).

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