Kopfzeile

Feststellung Abstimmungsergebnis vom 9. Juni 2024
14. August 2024

Feststellung Abstimmungsergebnis vom 9. Juni 2024

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 über Gutachten und Antrag zum Kredit für den Investitionsbeitrag für die gemeinsamen Räume mit der Katholischen Kirchgemeinde Au im Umfang von zwei Millionen Franken ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Dem Kredit wurde mit 876 Ja-Stimmen zu 737 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 37.53%. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.

Fusszeile