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Feststellung Abstimmungsergebnis vom 24. November 2024
18. Dezember 2024
Bei kommunalen Wahlen und Abstimmungen stellt der Rat gemäss Art. 111 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) nach Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Betreffend Ergebnis und Durchführung der kommunalen Urnenabstimmung vom 24. November 2024 zum Gutachten und Antrag zum Kredit für die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau im Umfang von 12,7 Millionen Franken ist die Beschwerdefrist von 14 Tage unbenützt abgelaufen. Nach Abzug von Beiträgen Dritter beträgt die Nettoinvestition für die Gemeinde Au 1,8 Millionen Franken. Dem Kredit wurde mit 1'153 Ja-Stimmen zu 487 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 37.83%. Der Gemeinderat hat das endgültige Ergebnis festgestellt und dankt allen Abstimmenden für ihr Vertrauen.

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