Gemäss Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt.
Entsorgung über ein Unterfluhrsystem (UFS) oder die ordentliche Kehrichtabfuhr
Die ordentlichen Kehrichtabfuhr findet einmal wöchentlich statt. Für Au ist der ordentliche Abfuhrtag der Mittwoch und für Heerbrugg der Freitag.
Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den offiziellen Abfallsäcken des Zweckverbandes Kehrrichtverwertung Rheintal (KVR), welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit oder deponieren Sie diese in einem der öffentlichen Unterflurcontainer (UFS). Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft.
Altpapier, Papiersammung
Ihr Altpapier und Ihren Karton können Sie an den, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Au, bekannt gemachten Daten bereitstellen. Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!).
Grünabfuhr, Grüngutsammung
Den Grünabfuhren können Äste, Sträucher, Gras, Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und Schnittblumen (aber keine Küchenabfälle!) mitgegeben werden. Sie findet an ausgewählten Tagen in der Regel einmal pro Monat jeweils an einem Mittwoch in Au und am Donnerstag in Heerbrugg, statt. Die Daten können Sie dem Abfallkalender (Abfallplan, Link siehe unten) entnehmen. Beachten Sie im Abfallkalender auch die Grösse und Art der zugelassenen Gebinde.
Abfallkalender mit Terminen und detaillierten Angaben
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen, Sammelstellen und Sonderabfuhren sowie die genauen Termine finden Sie im Abfallkalender.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Unterhalt/Werke, Werkhof | 058 228 62 07 | daniel.hutter@au.ch |
Name | Download |
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