Die Sozialen Dienste helfen dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientieren über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpfen diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 058 228 62 40 | sozialedienste@au.ch |