Hundetaxe
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz (sGS 456.1, abgekürzt HuG) der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung registrieren die Einwohnerdienste den Hundehalter in der Schweizerischen Hundedatenbank "Amicus". Bei einem Welpen und beim Ausland-Import hat ein Tierarzt in der Schweiz anschliessend den Hund neu in der Datenbank zu erfassen. Falls der Hund in der Datenbank bereits registriert ist, hat der Vorhalter den Hund an den neuen Halter zu übertragen. Die Rechnung für die Hundesteuer wird jährlich im ersten Quartal erhoben. Die Hundesteuer ist vom Halter zu bezahlen, wo sich der Hund zu Beginn des Kalenderjahres aufhält.
In Au beträgt die jährliche Hundetaxe pro Hund CHF 120. Für Züchter kann eine Pauschalbesteuerung beantragt werden.
Amicus (Ablösung ANIS)
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Amicus (Ablösung ANIS) zu registrieren sind.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.
Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.
Meldepflichten der Hundehalter an die Gemeindeverwaltung Au
Folgende Fälle sind der Hundekontrollstelle der Politischen Gemeinde Au (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:
- Übernahme eines Hundes (Kauf / Import)
- Adressänderung
- Änderung Ihrer Personalien
- Tod eines Hundes
- Abgabe des Hundes
Meldepflichten der Hundehalter an Amicus
Folgende Fälle sind der Hunde-Datenbank Amicus (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:
- Abgabe und Übernahme des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Registrierung und chippen des Hundes (Tierarzt)
Das Chippen und die Registrierung des Hundes läuft wie folgt ab:
- Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip.
- Der Tierarzt registriert den Hund und weist ihn der aktuellen Tierhaltung zu.
Sachkundenachweis per 1. Januar 2017 aufgehoben
Das nationale Hundekurs-Obligatorium wurde per 1. Januar 2017 aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aufgehoben. Ebenso beinhaltet die kantonale Hundegesetzgebung des Kantons St. Gallen keine generelle Kurspflicht.
Weitere Informationen bietet das Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 058 228 62 20 | einwohnerdienste@au.ch |