An- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.
Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:
Anmeldung
Schweizer/-innen:
- Heimatschein
- Heimatausweis für Wochenaufenthalter
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
- Kopie des Mietvertrages
Ausländer/-innen:
- Pass
- Ausländerausweis mit Abmeldungsstempel der bisherigen Wohngemeinde
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Kopie des Mietvertrages
Abmeldung
- Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
- Ausländer/innen: Ausländerausweis
- militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein
Der Wegzug aus Au ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Au angemeldet und auch hier steuerpflichtig.
Zugehörige Objekte
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