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Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss Art. 13 der Luftreinhalteverordnung (SR 814.318.142.1) überprüft unser Feuerungskontrolleur alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Unser Feuerungskontrolleur, Simon Grässli, Tel. 079 609 70 37 oder E-Mail: graessli.kaminfeger@gmail.com, berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der regionalen Koordinationsstelle (Marco Köppel, Widnau, 071 727 03 61) entsprechend hat registrieren lassen.

Die Gebühr für die ordentliche Feuerungskontrolle beträgt CHF 77.50.

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