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Schutzverordnung Bereich Kulturgüter
25. November 2021

Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die aktuell gültige kommunale Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1995. Sie umfasst die Bereiche Kulturgüter sowie Natur und Landschaft.

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird auch die Schutzverordnung überarbeitet. Die Überarbeitung der Schutzverordnung Bereich Kulturgüter ist derzeit in Erarbeitung. Nach der kantonalen Vorprüfung folgt die öffentliche Mitwirkung. Nach einer allfälligen Überarbeitung erfolgt nach der Genehmigung durch den Gemeinderat Au die öffentliche Auflage.

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