Kopfzeile

Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden.

Mit untenstehendem Link können Sie sich über den Online-Dienst E-Umzug ummelden. Bitte halten Sie die nötigen Dokumente bereit.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Fusszeile