Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt
- die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle;
- die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat;
- die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 62 10 | marcel.fuerer@au.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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