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Hunde an- und abmelden
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt die Abteilung Einwohnerdienste jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr haben.

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