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Polizeistundenverlängerung beantragen
Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von

24.00 bis 05.00 Uhr
01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.
Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden.

Die Verkürzung der Schliessungszeit wird oft auch als Polizeistundenverlängerung bezeichnet.

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