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Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Au
Dieses Reglement legt die Grundsätze der Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereiche der Elektrizitätsversorgung fest. Das Reglement gilt für das Netzgebiet gemäss Art. 4 des Reglementes über die Abgabe elektrischer Energie der Politischen Gemeinde Au vom 27. August 2007. Teilrevision am 23. September 2019, in Vollzug seit 1. Januar 2020.

Informationen

Datum
1. Januar 2020
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Au (PDF, 188.49 kB) Download 0 Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen und Gebühren im Bereich der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Au

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