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Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft

Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die aktuell gültige kommunale Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1995. Sie umfasst die Bereiche Kulturgüter sowie Natur und Landschaft.

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wurde auch die Schutzverordnung überarbeitet. Für die Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft wurde die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 34 Planung- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) vom 24. November bis 23. Dezember 2022 durchgeführt.

Der Gemeinderat Au genehmigte die überarbeitete Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft am 25. Mai 2023. Die öffentliche Auflage fand vom 5. Juni bis 4. Juli 2023 statt.

Die Revision der Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft wurde durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 29. Oktober 2024 genehmigt. Zurzeit befindet sich die Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft im Rechtsmittelprozess.

Informationen

Datum
11. Dezember 2024
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
SV_Au_Planungsbericht (PDF, 13.71 MB) Download 0 SV_Au_Planungsbericht
SV_Au_Schutzplan (PDF, 31.13 MB) Download 1 SV_Au_Schutzplan
SV_Au_Schutzverordnung_Reglement (PDF, 149.17 kB) Download 2 SV_Au_Schutzverordnung_Reglement
SV_Au_Vergleichsplan zur Schutzverordnung (PDF, 20.75 MB) Download 3 SV_Au_Vergleichsplan zur Schutzverordnung

Zugehörige Objekte

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