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Ortsplanungsrevision: Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft - Mitwirkungsverfahren

Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die aktuell gültige kommunale Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1995. Sie umfasst die Bereiche Kulturgüter sowie Natur und Landschaft.

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird auch die Schutzverordnung überarbeitet. Die überarbeitete Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft (Bäume, Hecken, etc.) liegt vor und wurde am 7. November 2022 durch den Gemeinderat Au zur öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) verabschiedet. Der Bereich Kulturgüter ist derzeit noch in Erarbeitung. Diese Mitwirkung erfolgt später separat.

Am Mittwoch, 23. November 2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die interessierte Bevölkerung wurde über die revidierte Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft informiert.

Der Gemeinderat Au unterstellte die Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft vom 24. November 2022 bis 23. Dezember 2022 der ordentlichen Mitwirkung. Damit wurde den interessierten Personen die Möglichkeit eingeräumt, sich zur Schutzverordnung äussern zu können. Während der Mitwirkungsfrist konnten schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Au eingereicht werden.

Informationen

Datum
21. Februar 2023
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
SV_Au_Planungsbericht.pdf (PDF, 3.07 MB) Download 0 SV_Au_Planungsbericht.pdf
SV_Au_Schutzplan.pdf (PDF, 7.2 MB) Download 1 SV_Au_Schutzplan.pdf
SV_Au_Schutzverordnung_Reglement.pdf (PDF, 640.71 kB) Download 2 SV_Au_Schutzverordnung_Reglement.pdf
SV_Au_Vergleichsplan_zur_Schutzverordnung.pdf (PDF, 7.5 MB) Download 3 SV_Au_Vergleichsplan_zur_Schutzverordnung.pdf

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