Der Teilzonenplan Nollenhornstrasse wurde vom Gemeinderat am 15. März 2023 erlassen. Er ist vom 27. März 2023 bis 25. April 2023 öffentlich aufgelegen. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen den Teilzonenplan eingegangen. Der Erlass untersteht gemäss Art. 12 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au dem fakultativen Referendum.
Das Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen, ab 1. Mai 2023 bis 9. Juni 2023, schriftlich dem Gemeinderat Au, Kirchweg 6, 9434 Au, einzureichen.
Der Teilzonenplan und der Planungsbericht liegen im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Für das Zustandekommen des Referendums sind 400 Unterschriften von in der Gemeinde Au wohnhaften Stimmberechtigten notwendig.
Informationen
- Datum
- 1. Mai 2023
- Herausgeber/-in
- Bauverwaltung
- Autor/-in
- Bauverwaltung
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Teilzonenplan_11000_mit_Unterschriften_GR.pdf (PDF, 849.18 kB) | Download | 0 | Teilzonenplan_11000_mit_Unterschriften_GR.pdf |
Planungsbericht_SNPTZP_Nollenhornstrasse.pdf (PDF, 14.17 MB) | Download | 1 | Planungsbericht_SNPTZP_Nollenhornstrasse.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauverwaltung | 058 228 62 80 | bauverwaltung@au.ch |