Die Schutzverordnung ist als Teil der Ortsplanung ein kommunaler Nutzungsplan und gemäss Art. 1 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) Sache der Politischen Gemeinde. Die aktuell gültige kommunale Schutzverordnung stammt aus dem Jahre 1995. Sie umfasst die Bereiche Kulturgüter sowie Natur und Landschaft. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wurde auch die Schutzverordnung überarbeitet.
Die öffentliche Mitwirkung, gemäss Art. 34 Planung- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG), wurde vom 24. November 2022 bis 23. Dezember 2022 durchgeführt. Der Bereich Kulturgüter ist derzeit noch in Erarbeitung.
Die überarbeitete Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft (Bäume, Hecken, etc.) wurde vom Gemeinderat Au am 25. Mai 2023 genehmigt.
Gemäss Art. 41 Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG; sGS 731.1) fand die Auflage der Schutzverordnung Bereich Natur und Landschaft sowie den weiteren Unterlagen während 30 Tagen, vom Montag, 5. Juni 2023 bis Dienstag, 4. Juli 2023, im Gemeindehaus Au, statt. Innerhalb der Auflagefrist sind drei Einsprachen eingegangen, welche zurzeit behandelt werden.
Informationen
- Datum
- 6. September 2023
- Herausgeber/-in
- Bauverwaltung
- Autor/-in
- Bauverwaltung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 058 228 62 80 | bauverwaltung@au.ch |