Aufgrund der allgemeinen Herausforderungen in der Alterspflege sowie vor dem Hintergrund anstehender Investitionen in den Hof Haslach hat der Gemeinderat eine Überprüfung der rechtlichen Organisation des Hof Haslach in Auftrag gegeben. Im Bericht wurden die drei Rechtsformen der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt (unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen; «Status quo») sowie der privatrechtlichen Aktiengesellschaft untersucht.