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Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Das Bundesrecht schreibt vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Fachbehörde bestehend aus mehreren Personen sein muss. Die Entscheide müssen in der Regel von mindestens drei Mitgliedern gefällt werden. Die Behörde ist interdisziplinär zusammengestellt.
In dringenden Fällen kann die oder der Vorsitzende oder das zuständige Mitglied der Behörde vorsorgliche Massnahmen nach Art. 445 ZGB verfügen.

Die KESB Rheintal mit Sitz in Altstätten umfasst die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau.

Kontakt

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 2
9450 Altstätten

Tel. 071 757 72 80
rheintal@kesb.sg.ch

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