In dringenden Fällen kann die oder der Vorsitzende oder das zuständige Mitglied der Behörde vorsorgliche Massnahmen nach Art. 445 ZGB verfügen.
Die KESB Rheintal mit Sitz in Altstätten umfasst die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau.
Kontakt
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Tel. 071 757 72 80
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