eFiling - Steuererklärung vollelektronisch einreichen
Vor wenigen Tagen haben Sie die Steuererklärung 2024 im Briefkasten gefunden. Seit einigen Jahren kann die Steuererklärung vollständig digital eingereicht werden (eTaxes Version 2021 und jünger). Dazu können die notwendigen Belege bzw. Beilagen in der Deklarationssoftware eTaxes eingefügt werden. Dies geschieht vom Computer mit der Funktion Drag & Drop oder Auswahl in der Ordnerstruktur. Papierbelege lassen sich auf einfache Art und Weise mit der Smartphone App oBeam digitalisieren.
Voraussetzungen für die Nutzung von eFiling
eFiling kann unter der Voraussetzung genutzt werden, dass die Einreichung vollständig digital erfolgt. Alle notwendigen Belege müssen während der Deklaration hochgeladen werden. Die Deklarationssoftware weist Sie auf Pflichtbeilagen hin. Eine Einreichung als eFiling ist nur möglich, wenn auch alle Pflichtbelege hochgeladen wurden. Fehlen Pflichtbeilagen bzw. können diese nicht digital eingereicht werden, so stehen die bisherigen Einreicheformen weiterhin zur Verfügung. Werden die bisherigen Einreicheformen genutzt, so müssen alle Belege bzw. Beilagen zwingend ausgedruckt und zusammen mit der unterzeichneten Quittung (oder dem unterzeichneten Ausdruck der Steuererklärung) beim Steueramt physisch eingereicht werden. In der Software bereits hochgeladene Dokumente werden in diesem Fall nicht übermittelt.
Einreichezeitpunkt einer eFiling Deklaration / Fehlerkorrekturen
Nach der Übermittlung der Steuererklärung als eFiling verbleibt die Deklaration in einer «Warteposition». Nach Ablauf einer Wartefrist von drei Tagen (72 Stunden) wird die Einreichung dem Steueramt übermittelt und gilt ab dann als eingereicht. Während der Wartefrist besteht die Möglichkeit, festgestellte Fehler zu korrigieren und die Steuererklärung erneut einzureichen. Insgesamt bestehen fünf Einreicheversuche.
Einreichefristen
31.03.2025: unselbständig Erwerbstätige
31.05.2025: selbständig Erwerbstätige, Landwirte usw. Begründete Fristerstreckungsgesuche bitte frühzeitig einreichen – online möglich über eFristverlängerung. Fristverlängerungen können u.a. nur gewährt werden, wenn die Steuerrechnungen bezahlt sind.
Provisorische Rechnungen 2025
Die provisorischen Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2025 sind ebenfalls vor einigen Tagen verschickt worden. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Jede Zahlung – auch eine zu hohe – wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst (0.75 %). Umgekehrt muss der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung wieder aufgehoben. Falls Sie eine Korrektur der provisorischen Steuerrechnung wünschen, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.
Chatten zu Steuerfragen
Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Bis Mitte April stehen von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 21:00 Uhr Fachleute der Gemeinden und des Kantons für Fragen zur Verfügung.
Ausgleich der kalten Progression
Seit dem 1. Januar 2024 passt der Kanton bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Abzüge und Tarifstufen jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an.
Das bedeutet zugunsten der Steuerpflichtigen, dass bei steigendem Nominaleinkommen infolge Teuerungsausgleich, jedoch gleichbleibendem Realeinkommen die Steuerlast nicht steigt.