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Finanzielle Sozialhilfe
Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notsituation können sich an die Sozialen Dienste wenden. Diese leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes (sGS 381.1) die notwendige Hilfe. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten die Sozialen Dienste mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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