Das GIS ist ein sehr wertvolles Instrument für Planer, Architekten und Grundeigentümer. Nebst der Amtliche Vermessung und den Planungsinstrumenten (Zonenplan und Sondernutzungspläne) finden Sie darin sämtliche Leitungspläne der Werke Strom, Wasser, Abwasser, Telefon. Die Daten auf dem GIS sind grundsätzlich korrekt. Aufgrund von Verzögerungen oder Übermittlungsproblemen, sind Fehler aber möglich. Die im GIS veröffentlichten Planwerke sind deshalb als Hinweise (z.B. auf eine Leitung) zu verstehen. Das GIS stellt somit keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Verbindliche Auskünfte zur Linienführung und Lage von Werkleitungen gibt der jeweilige Werkleitungseigentümer. Die rechtsverbindliche Grenzlinienführung erstellt der Geometer (Wälli AG Ingenieure, Heerbrugg).
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