Die Gemeinden im Mittel- und Oberrheintal haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2027 die Kehrichtabfuhr vollständig auf Unterflursysteme umzustellen.
Seit 2019 werden in Au und Heerbrugg öffentliche Unterflursysteme zur Entsorgung des Hauskehrichts realisiert. Von den geplanten rund 90 Unterflursystemen sind zwischenzeitlich rund 70 Stück in Betrieb genommen worden. Nun kommen anfangs März 2023 noch sechs weitere dazu. Läuft alles nach Plan, sind die Dörfer Au und Heerbrugg bis Ende 2024 vollständig mit Unterflursystemen erschlossen.
Die Unterflursysteme sind praktisch und tragen zu einem aufgeräumten Dorfbild bei. Anwohnerinnen und Anwohner im Einzugsgebiet eines Unterflursystem Standorts schätzen die individuellen und flexiblen Einwurfzeiten der gebührenpflichtigen Abfallsäcke. Ist ein Hauskehrichtsack voll, muss er nicht mehr bis zur Abfuhr in einer Garage, auf dem
Balkon oder sonstwo gelagert werden. Wöchentlich an der Strasse stehende und teilweise durch Tiere aufgerissene Säcke gehören nach der Umstellung der Vergangenheit an. Ein weiterer Vorteil der zeitlich unabhängigen Entsorgung ist, dass vermehrt kleinere Gebührensäcke genutzt werden. Zentralisierte Sammelstandorte (Unterflursysteme)
bedeuten zudem weniger Fahrzeit für die Kehrichtabfuhr. Diese ist somit ökologischer
und effizienter. Eine win-win Situation für Mensch und Natur.
Was darf im Unterflursystem entsorgt werden?
In einen Unterflurcontainer gehören ausschliesslich die bekannten Gebührensäcke des KVR's
oder Säcke mit entsprechender Abfallmarke. Alles andere wie Robidog- und/oder gebührenfreie Säcke, Flaschen und loser Abfall -darf nicht im Unterflursystem entsorgt werden. Wer dieser Vorgabe zuwiderhandelt, muss damit rechnen, dafür gebüsst zu werden, da die falsche Abfallbeseitigung unter den Strafbestand von «Littering» fällt.
Weitere Standorte sind gesucht
Die Politische Gemeinde Au bedankt sich bei allen, die ihr Grundstück für einen Unterflurstandort zur Verfügung gestellt haben oder dazu noch bereit sind. Für den Bau eines Unterflursystems kommen keine Kosten auf die Grundeigentümerin oder den Grundeigentümer zu, sofern im Rahmen der Umgebungsarbeiten keine ergänzenden Massnahmen durch die Grundeigentümerschaft
gewünscht werden (z.B. Gartengestaltung über die Anpassungsarbeiten hinaus usw.).
Weitere Standorte sind gesucht und können gerne Daniel Hutter, Bereichsleiter Unterhalt/Werke per E-Mail: daniel.hutter@au.ch oder Telefon: 058 228 62 04 mitgeteilt werden.