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Winterdienst
29. November 2023

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen Gehwegen und Strassen, welche vom Gemeinderat bestimmt wurden.

Es gelten hierbei drei Wichtigkeitsstufen:
1. Hauptverkehrs- Verbindungsstrassen sowie Trottoirs
2. Sammelstrassen
3. Erschliessungsstrassen
Für die Hauptstrasse von St. Margrethen bis Altstätten ist das Strassenkreisinspektorat St. Gallen zuständig. Auftrag der Gemeinde ist es, im Winter Strassen, Plätze, Wege usw. mit geeigneten Mitteln möglichst begehbar zu halten, dabei gilt «so wenig Streumittel wie möglich, soviel wie nötig». Im Normalfall findet zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr kein Winterdienst statt. Der Bereich Unterhalt/Werke ist stets bemüht, einen bestmöglichen Winterdienst zu gewährleisten. Total sind jeweils 9 Personen im Einsatz. Im Extremfall können aber mehr Hilfskräfte aufgeboten werden. Wir bitten Sie, Ausrüstung, Verkehrsmittel sowie Wegzeiten der Witterung anzupassen. Ebenso bitten wir alle, bei der eigenen Schneeräumung Hydranten, EW-Verteilkabinen sowie Ablaufschächte nicht mit Schnee zu zuschaufeln. Es ist nicht zulässig, Schnee von Privatgrundstücken auf öffentlichen Strassen und Wegen zu deponieren.

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