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Anmeldung der Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen
29. November 2023

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 6. November 2023 die Zulässigkeit der folgenden Initiative festgestellt: «Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Ergänzung des Baureglements der Politischen Gemeinde Au.» Gestützt auf Art. 17 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au in Verbindung mit Art. 64 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Au folgendes Initiativbegehren: Wortlaut: «Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 700 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt.» Nach der Anmeldung der Initiative durch das Initiativkomitee läuft nun die Frist zur Einreichung. Diese läuft am Montag, 26. Februar 2024 ab. Das Initiativkomitee ist ermächtigt, das Initiativbegehren vorbehaltlos und gesamthaft mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Rückzugs in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, zurückzuziehen.

weiter zur amtlichen Publikation inkl. Initiativbegehren des Komitees

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Initiativkomitee, Begehren für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen (PDF, 2.78 MB) Download 0 Initiativkomitee, Begehren für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen
Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen, Unterschriftenliste (PDF, 111.47 kB) Download 1 Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen, Unterschriftenliste

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