Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. April 2024 die Zulässigkeit der folgenden Initiative festgestellt:
"Initiative für einen Mindestabstand (500 Meter) von Windenergieanlagen" zur Ergänzung des Baureglements der Politischen Gemeinde Au
Gestützt auf Art. 17 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Au in Verbindung mit Art. 64 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) stellen die Unterzeichneten Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Au folgendes Initiativbegehren:
Wortlaut: "Im Baureglement der Politischen Gemeinde Au ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von über 20 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft festlegt."
Nach der Anmeldung der Initiative durch das Initiativkomitee läuft nun die Frist zur Einreichung. Diese läuft am Montag, 26. August 2024 ab.
Das Initiativkomitee ist ermächtigt, das Initiativbegehren vorbehaltlos und gesamthaft mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Rückzugs in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, zurückzuziehen.
weiter zur amtlichen Publikation inkl. Initiativbegehren des Komitees
Zugehörige Objekte
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Initiative für einen Mindestabstand (500m) von Windenergieanlagen, Unterschriftenliste (PDF, 242.93 kB) | Download | 0 | Initiative für einen Mindestabstand (500m) von Windenergieanlagen, Unterschriftenliste |