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Rechtsgültigkeit eines referendumspflichtigen Beschlusses Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533, Au

Der Teilzonenplan Oberfahr Parz. Nr. 533, Au wurde vom Gemeinderat am 3. Oktober 2023 erlassen. Nach Durchführung der öffentlichen Auflage, der Einspracheverfahren und des fakultativen Referendums wurde der Erlass am 15. Januar 2024 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt. Das Planungsinstrument wurden per 23. Januar 2024 in Vollzug gesetzt.

Informationen

Datum
29. Januar 2024
Autor/-in
Bauverwaltung

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