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Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz
Das Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz wurde am 21. Februar 2000 erlassen und am 5. Dezember 2011 sowie am 23. September 2019 teilrevidiert. Am 17. Januar 2022 erfolgte eine weitere Teilrevision, welche seit 1. Juli 2022 in Vollzug ist. Es regelt die Deckung der Kosten für die Erstellung und den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen.

Informationen

Datum
1. Juli 2022
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
Reglement_uber_die_Finanzierung_der_Aufwendungen_fur_den_Gew.pdf (PDF, 58.93 kB) Download 0 Reglement_uber_die_Finanzierung_der_Aufwendungen_fur_den_Gew.pdf

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