Die Dienstleistungen des Grundbuchamtes sind vielfältig:
Handänderungen
Das Grundbuchamt bereitet die Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es Kauf, Erbgang, Erbteilung, Schenkung oder Tausch. Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung.
Für die Vertragsvorbereitung benötigt das Grundbuchamt möglichst präzise Angaben zu den Vertragsbestimmungen. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular oder setzen Sie sich persönlich mit dem Grundbuchamt in Verbindung.
Bei Handänderungen werden Handänderungssteuern und Grundbuchgebühren fällig.
Grundpfandrechte/Hypotheken
Wenn Banken oder Versicherungen einen Grundstückkauf finanzieren, dient ihnen die Liegenschaft als Sicherheit für ihre Darlehen. Die Geldinstitute erarbeiten den Pfandvertrag und stellen diesen direkt dem Grundbuchamt zu, das gestützt darauf den Schuldbrief oder die Grundpfandverschreibung erstellt. Die Grundpfandrechte werden nach der öffentlichen Beurkundung des Vertrages im Grundbuch eingetragen.
Dienstbarkeiten
Mit dem Eintrag einer Dienstbarkeit erhalten privatrechtliche Abmachungen zwischen dem Grundeigentümer und einem Dritten, die direkte Auswirkungen auf das Eigentumsrecht haben, Wirkung gegenüber jedermann, d. h. sie gelten auch nach einem allfälligen Verkauf des belasteten Grundstücks. Inhalt von Dienstbarkeiten können beispielsweise sein:
- Fuss- und Fahrwegrechte
- Mitbenützungsrechte
- Durchleitungsrechte
- Wohnrecht / Nutzniessung
- Baurechte
Vormerkungen
Die Vormerkung eines Vertrages bewirkt analog der Dienstbarkeit, dass eine privatrechtliche Abmachung Wirkung gegenüber jedermann entfaltet. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit betreffen diese Abmachungen persönliche Rechte, beispielsweise:
- Kaufsrechte
- Vorkaufsrechte
- Rückkaufsrechte
- Mietverträge
Vormerkbar sind persönliche Rechte nur, wenn das Gesetz dies vorsieht.
Bei Fragen zu den vorstehenden Verträgen und Einträgen steht Ihnen das Grundbuchamt gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Gebühren sind im kantonalen Tarif geregelt.