Gerichtlichen Urteilen gleichgestellt sind:
- gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen;
- auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden des Bundes;
- innerhalb des Kantonsgebiets Verfügungen und Entscheide kantonaler Verwaltungsbehörden über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, wie Steuern, soweit das kantonale Recht diese Gleichstellung vorsieht.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 228 62 25 | betreibungen@au.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
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