Alle acht eingereichten Arbeiten und das Siegerprojekt wurden der Bevölkerung in Form einer Ausstellung am 30. April, 1. und 3. Mai 2021 präsentiert.
Das Gewinner aus dem Ingenieurwettbewerb ist das Studio d'ingegneria Giorgio Masotti, Via Mirasole 1, 6500 Bellinzona, mit dem Projekt "Verweilen". Die Visualisierung davon sieht wie folgt aus:
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit besiegelt
6. Juli 2022
Lustenau und seine Schweizer Nachbargemeinde Au konnten einen weiteren Meilenstein im grenzüberschreitenden Leuchtturmprojekt "Rad- und Fußgängerbrücke Au-Lustenau" setzen: Der Rahmenvertrag zwischen der Marktgemeinde Lustenau und der Politischen Gemeinde Au wurde von Bürgermeister Kurt Fischer, Gemeindepräsident Christian Sepin und Gemeinderatsschreiber Marcel Fürer unterzeichnet.
In der Vereinbarung wollen Lustenau und Au das schon bisher sehr konstruktiv und partnerschaftlich gelebte pragmatische Zusammenwirken vertraglich abrunden und sicherstellen. Im Rahmenvertrag geht es um die Verständigung über das Gesamtprojekt, dessen Bau und Unterhalt sowie die Finanzierung. „Wir freuen uns, dass wir unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit nun offiziell besiegeln dürfen. Der Wunsch, schnell, sicher und zeitlich flexibel unterwegs sein können, macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und die Distanzen zwischen Lustenau und Au eignen sich optimal für den Radverkehr“, machen Lustenaus Bürgermeister Kurt Fischer und der Auer Gemeindepräsident Christian Sepin mit Blick über den Rhein deutlich.
Leuchtturmprojekt
Die gut 280 Meter lange Rad- und Fußgängerbrücke wird etwa 650 Meter südlich des Grenzübergangs Lustenau-Au errichtet und verbindet den Weiler Oberfahr in Au mit der Kirchstraße in Lustenau. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Giorgio Masotti aus Bellinzona war Gewinnerin des gemeinsamen Ingenieurwettbewerbs. Ihr Entwurf „Verweilen“ sieht eine Brücke aus Stahl mit Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mitte vor und berücksichtigt neben den flussbaulichen und geologischen Verhältnissen auch die Freizeitmöglichkeiten im Rheinvorland und eine Querung der stark befahrenen L 203 in Lustenau. Eine Passerelle überbrückt künftig die Reichsstraße und bindet über die Kirchstraße das Zentrum an. Die gut 280 Meter lange Brücke liegt auf drei Stützen, der Überbau besteht aus Cortenstahl, das Geländer ist mit Edelstahlnetzen ausgefacht. Der Belag ist aus Gussasphalt, im Aufenthaltsbereich werden Gneisplatten vom Hinterrhein verwendet. Auf den bestehenden Dammkronen sind Verweilorte und Verbindungen zu jetzigen und künftigen Geh- und Velowegen vorgesehen. Im Herbst soll das Projekt zur Vorprüfung eingereicht werden. Läuft alles nach Plan, wird die Brücke – nach einjähriger Bauzeit – im Herbst 2025 eröffnet.
Gemeinsame Finanzierung
Die Kosten für Planung, Bau und Unterhalt der Hauptbrücke tragen die Marktgemeinde Lustenau und die Politische Gemeinde Au je zur Hälfte. Die Kosten für die länderspezifischen Brückenabschnitte, Passerelle Lustenau und die die Rampe Au, tragen die Gemeinden selbst. In Au wird die Bürgerschaft zum gegebenen Zeitpunkt über den Baukredit befinden müssen. Die ersten Ingenieurleistungen über netto 116.774,25 Franken für die Hauptbrücke und netto 99.999 Euro für die Passerelle werden an die Arbeitsgemeinschaft Massotti vergeben.
Mitfinanzierung durch Land, Kanton und Bund
Wichtigste Fördergeber für das 10-Millionen-Franken-Projekt sind das Land Vorarlberg, der Kanton St. Gallen und der Schweizer Bund. „Im Juni hat der schweizerische Bund der Agglomeration Rheintal 40 Millionen Franken für verkehrsverbessernde Infrastrukturprojekte in Aussicht gestellt. Das ist Geld, das auf beiden Seiten des Rheins ankommt. Auch unser gemeinsames Leuchtturmprojekt soll davon profitieren“, freuen sich Kurt Fischer und Christian Sepin. Die Agglomeration Rheintal – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 23 Rheingemeinden - hat beim Schweizer Bund ein Paket aus über 20 Maßnahmen zur Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten eingereicht, die den Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr verbessern – auch über die Grenzen hinweg. Der schweizerische Bund will diese nun unterstützen, auch die Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Lustenau und Au soll durch die Förderungen mitfinanziert werden.
Bundesrat will 23.6 Millionen Franken in Verkehrsprojekte der Agglo Rheintal investieren
Der Schweizer Bund unterstützt im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) wirkungsvolle Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. In diesem Paket für die Jahre 2024 bis 2028 in Höhe von insgesamt 1.6 Milliarden Franken sind auch Massnahmenbeiträge von 23.6 Mio. Franken für die Agglomeration Rheintal enthalten. Der Bundesrat hat dies an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 beschlossen und dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins Agglomeration Rheintal.
Auflage steht an
23. Oktober 2024
Die Politische Gemeinde Au und ihre österreichische Nachbargemeinde Lustenau dürfen einen weiteren Meilenstein im grenzüberschreitenden Leuchtturmprojekt «Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau» setzen. Nach intensiven Planungen erfolgt voraussichtlich im Mai/Juni 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren auf Schweizer Seite. Die gut 280 Meter lange Fuss- und Veloverkehrsbrücke wird etwa 650 Meter südlich des Grenzübergangs Au-Lustenau errichtet und verbindet den Weiler Oberfahr in Au über die bestehende Überführung der N13 mit der Kirchstrasse in Lustenau. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Giorgio Masotti aus Bellinzona war Gewinnerin des gemeinsamen Ingenieurwettbewerbs. Ihr Entwurf «Verweilen» sieht eine Brücke aus Stahl mit Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mitte vor und berücksichtigt neben den flussbaulichen, geologischen und topographischen Verhältnissen auch die Freizeitmöglichkeiten im Rheinvorland und eine Querung der stark befahrenen L 203 (Reichsstrasse) in Lustenau. Eine Passerelle überbrückt künftig die Reichsstrasse und bindet über die Kirchstrasse das Zentrum von Lustenau an. Die gut 280 Meter lange Brücke liegt auf drei Stützen, der Überbau besteht aus wetterfestem Stahl. Auf den bestehenden Dammkronen sind Verweilorte und Verbindungen zu jetzigen und künftigen Geh- und Velowegen vorgesehen.
Verschiedene Länder, verschiedene Verfahren
Die Verfahren im gemeinsamen Projekt sind in Österreich und der Schweiz verschieden. Auf beiden Seiten des Rheins sind die Prozesse so abgestimmt, dass die Projektgenehmigungen gleich- und rechtzeitig vorliegen. Aktuell läuft die Vorprüfung bei den kantonalen Amtsstellen in St. Gallen sowie die kommissionelle Vorprüfung bei der Bezirkshauptmannschaft im Land Vorarlberg, welche bereits weit fortgeschritten ist. Die öffentliche Planauflage des grenzüberschreitenden Projekts soll in der Schweiz im Spätsommer 2024 erfolgen. In der Politischen Gemeinde Au wird zudem am 24. November 2024 an der Urne über den Baukredit abgestimmt. Die Finanzierung auf Österreicher Seite (Land Vorarlberg, Marktgemeinde Lustenau) ist bereits sichergestellt. Ebenso stehen die Gelder aus dem Agglomerationsprogramm der vierten Generation des Schweizer Bundes zur Verfügung und die kantonalen Beiträge aus St. Gallen sind in Aussicht gestellt – die definitive Zusage folgt im Rahmen der Projektgenehmigung. Mit den Arbeiten kann voraussichtlich im Sommer 2025 begonnen werden, wenn das Projekt rechtskräftig und der Kredit von der Bürgerschaft der Poltischen Gemeinde Au im Herbst 2024 gesprochen ist. Die Eröffnung der neuen Fuss- und Veloverkehrsbrücke würde dann im Spätsommer 2026 erfolgen.
Öffentliches Auflageverfahren
Fuss- und Veloverkehrsbrücke Oberfahr, Au-Lustenau sowie neue Rampe zur bestehenden Überführung über die N13
Mit der neuen Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau entsteht eine wichtige Fuss- und Veloverkehrsverbindung über den Rhein, welche das Vorarlberg mit dem St. Galler Rheintal verbindet. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Giorgio Masotti aus Bellinzona war Gewinnerin des gemeinsamen Ingenieurwettbewerbs. Ihr Entwurf «Verweilen» sieht eine Brücke aus Stahl mit Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mitte vor und berücksichtigt neben den flussbaulichen, geologischen und topgraphischen Verhältnissen auch die Freizeitmöglichkeiten im Rheinvorland und eine Querung der stark befahrenen L 203 (Reichsstrasse) in Lustenau. Eine Passerelle überbrückt künftig die Reichsstrasse und bindet über die Kirchstrasse das Zentrum von Lustenau an. Die gut 280 Meter lange Brücke liegt auf drei Stützen, der Überbau besteht aus wetterfestem Stahl. Auf den bestehenden Dammkronen sind Verweilorte und Verbindungen zu jetzigen und künftigen Geh- und Velowegen vorgesehen.
Der Anschluss dieser neuen Verbindung auf Schweizer Seite startet bei der bestehenden Überführung über die Nationalstrasse N13. Zur besseren Erschliessung der bestehenden Überführung wird zudem eine neue Rampe mit einem Gefälle von 6% für Fussgänger und Velofahrer erstellt.
Der Gemeinderat genehmigte die beiden Projekte, Fuss- und Veloverkehrsbrücke Oberfahr sowie das Strassenprojekt neue Rampe zur Überführung N13 samt Teilstrassenplan am 23. September 2024.
Gemäss Art. 39ff Strassengesetz (abgekürzt StrG; sGS 732.1) liegen die Erlasse sowie die weiteren Unterlagen während 30 Tagen vom Mittwoch, 23. Oktober bis Donnerstag, 21. November 2024 im Gemeindehaus Au, Bauverwaltung (Parterre, Büro 5), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die detaillierten Unterlagen des Brückenprojekts finden Sie auf der amtlichen Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) sowie auf unserer Homepage.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Fuss- und Veloverkehrsbrücke oder den Teilstrassenplan Rampe, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung, gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) beim Gemeinderat Au schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 5. November 2024, 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Wees, Au findet die öffentliche Informationsveranstaltung über die neue Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau sowie der neuen Rampe statt. Gerne laden wir Sie zu dieser Veranstaltung ein.
Urnenabstimmung vom 24. November 2024
Die Urnenabstimmung zum Kredit für die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Die detaillierten Informationen sind im Abstimmungsgutachten aufgeführt (siehe Dokumente unten), welches zusammen mit dem Stimmmaterial den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt wurde.
Am 24. November 2024 wurde zum Gutachten und Antrag über den Kredit für die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau abgestimmt. Der Kredit im Umfang von 12,7 Millionen Franken wurde von der Bürgerschaft mit einem Ja-Anteil von 70% bewilligt. Nach Abzug von Beiträgen Dritter beträgt die Nettoinvestition für die Gemeinde Au 1,8 Millionen Franken. Dem Kredit wurde mit 1'153 Ja-Stimmen zu 487 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 37.83%.
Dokumente
Name | |||
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34743-312.2 Teilstrassenplan Brücke (PDF, 615.08 kB) | Download | 0 | 34743-312.2 Teilstrassenplan Brücke |
B 01-3a - Übersichtsplan 1_1'000 (PDF, 815.68 kB) | Download | 1 | B 01-3a - Übersichtsplan 1_1'000 |
B 01-5a - Bauwerksplan_Ansicht-Situation (PDF, 2.5 MB) | Download | 2 | B 01-5a - Bauwerksplan_Ansicht-Situation |
B 01-6a - Bauwerksplan_Grundriss-Längsschnitt (PDF, 1.39 MB) | Download | 3 | B 01-6a - Bauwerksplan_Grundriss-Längsschnitt |
B 01-9a - Widerlager Au (PDF, 1.34 MB) | Download | 4 | B 01-9a - Widerlager Au |
B 01-11a - Pfeiler_Detailplan (PDF, 897.08 kB) | Download | 5 | B 01-11a - Pfeiler_Detailplan |
B 02-1a - Techn Bericht_Au_240830 (PDF, 7.81 MB) | Download | 6 | B 02-1a - Techn Bericht_Au_240830 |
B 02-5a - Flussbauliches Gutachten_Au_240830 (PDF, 43.77 MB) | Download | 7 | B 02-5a - Flussbauliches Gutachten_Au_240830 |
B 03 - Kostenvoranschlag_Au_240830 (PDF, 3.22 MB) | Download | 8 | B 03 - Kostenvoranschlag_Au_240830 |
B 04a - Situation (PDF, 802.09 kB) | Download | 9 | B 04a - Situation |
B 05-1a - Längenprofil_Hauptachse (PDF, 381.79 kB) | Download | 10 | B 05-1a - Längenprofil_Hauptachse |
B 06a - Normalprofil-Querschnitt Typ (PDF, 488.34 kB) | Download | 11 | B 06a - Normalprofil-Querschnitt Typ |
B 08-2a - Landbedarfsplan (PDF, 1.31 MB) | Download | 12 | B 08-2a - Landbedarfsplan |
B 10a - Beleuchtung Konzept (PDF, 4.71 MB) | Download | 13 | B 10a - Beleuchtung Konzept |
B 11a - Geländer Beleuchtungskonzept (PDF, 1.42 MB) | Download | 14 | B 11a - Geländer Beleuchtungskonzept |
Protokollauszug GR 295-2024 - Teilstrassenplan Projekt Fuss (PDF, 3.92 MB) | Download | 15 | Protokollauszug GR 295-2024 - Teilstrassenplan Projekt Fuss |
Protokollauszug GR 2942024 - Teilstrassenplan Rampe Oberfahr (PDF, 4.15 MB) | Download | 16 | Protokollauszug GR 2942024 - Teilstrassenplan Rampe Oberfahr |
Unterlagen Teilstrassenplan Rampe (PDF, 6.22 MB) | Download | 17 | Unterlagen Teilstrassenplan Rampe |
Gemeinde Au; Gutachten für Fuss- und Veloverkehrsbrücke (FVV) Au-Lustenau, Abstimmung vom 24.11.2024 (PDF, 7.46 MB) | Download | 18 | Gemeinde Au; Gutachten für Fuss- und Veloverkehrsbrücke (FVV) Au-Lustenau, Abstimmung vom 24.11.2024 |